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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG,Leerstand,Auswanderung

Ein Mandant hat vor ca. sechs Jahren ein Haus gekauft. Zu Beginn war ein Teil des Hauses fremdvermietet. Seit vier Jahren wird das gesamte Haus nur noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Die Familie wandert nach Neuseeland aus und möchte das Haus verkaufen. Der Verkauf verzögert sich wegen einem anhängigen Gerichtsverfahren mit Handwerkern. Die Familie ist deshalb mit Zweitwohnsitz noch im Haus gemeldet. Frage: Reicht die Meldung mit Zweitwohnsitz für die Ausnahmeregelung Eigennutzung in den drei Jahren vor dem Verkauf? Eine Vermietung findet nicht mehr statt.
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