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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Grundstücksübertragung

Wir haben zu einem privaten Veräußerungsgeschäft folgende Frage: Liegt im nachfolgenden Sachverhalt ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG vor? Unser Mandant M erwarb im Mai 2016 ein Reihenhaus in T. Er ist bei seinen Eltern in H gemeldet. Im September 2016 zieht M gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in das Reihenhaus in T ein. Er und seine Lebensgefährtin melden sich jedoch nicht auf die neue Adresse um. Die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2016 bis 2018 werden jedoch mit der Adresse in T abgegeben. Im Oktober 2019 ziehen M und seine Lebensgefährtin nach H ins elterliche Wohnhaus ein. Die Lebensgefährtin meldet sich jetzt auf diese Adresse in H um. Im Oktober bis Dezember 2019 wird das Reihenhaus in T renoviert. Im Dezember 2019 wird das Reihenhaus in einem Internetportal zur Vermietung inseriert. Das Reihenhaus steht seit Oktober 2019 leer. Im Zuge der Vermietungsbesichtigung bekam unser Mandant M ein Angebot für einen Kauf. Dieser soll im April 2020 stattfinden. Hier entsteht ein Gewinn. Frage: Liegt hier ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor?
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