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Veräußerung,Zinsen

I hat aus einer Zwangsversteigerung drei Objekte erworben. Die Finanzierung erfolgte über ein gesamtes Darlehen, der Werbungskostenabzug anteilig gem. den jeweiligen Kaufpreisen. Nun wurde ein Objekt veräußert. Der Kaufpreis hätte nicht zur Tilgung der Restschuld ausgereicht. Daher ist m.E. der anteilige Schuldzinsenabzug als nachträgliche Werbungskosten möglich. I konnte das Darlehen jedoch nicht anteilig ablösen, da alle drei Objekte zusammen finanziert wurden. Eine Tilgung war nicht möglich. Gibt es die Möglichkeit in einem solchen Fall, Schuldzinsen zu mehr als dem anteiligen Betrag, für den der Kaufpreis nicht ausgereicht hätte, abzuziehen? Die anteiligen Schuldzinsen sind aufgrund des heutigen Zinsniveaus deutlich höher als eine Anlagemöglichkeit des Kaufpreises.
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