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Umsatzsteuer,Steuersatz,Abschlagsrechnung

Unternehmer U bestellt eine Maschine für netto 250.000 €. Im Oktober 2020 erhält er eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50.000 € zuzüglich 16 % USt, welche er noch im Oktober 2020 begleicht. Die Lieferung der Maschine erfolgt am 26.02.2021. Unternehmer U bekommt folgende Rechnung: Nettopreis 250.000 € abzüglich Anzahlung 50.000 € netto = 200.000 € zuzüglich 19 % USt = 238.000 €. Nach unserer Ansicht hätte für die Maschine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den gesamten Nettobetrag (250.000 €) berechnet werden müssen. Die gezahlten 16 % auf die Anzahlungsrechnung hätten in der Schlussrechnung verrechnet oder alternativ korrigiert werden müssen. Fragen: 1) Ist unsere o. g. Ansicht richtig? 2) Welche Konsequenz hat die falsche Schlussrechnung auf den Vorsteuerabzug des Unternehmers U (für die tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer liegen U Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer vor)?
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