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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Steuersatz

Mandantin möchte zwei Testcenter in B öffnen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Das heißt, Mandantin kauft die Tests ein und im Drive-in werden diese durchgeführt und die Abrechnungen der einzelnen Tests erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung (egal, ob privat oder gesetzlich versichert). Die GmbH ist normalerweise nicht im medizinischen Bereich tätig. Frage: Handelt es sich bei der Leistung um eine umsatzsteuerliche Leistung? Wenn ja, 7 %/19 %?
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