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Umsatzsteuer,Steuersatz,Werklieferung vs. Werkleistung

Unsere Mandantin ist Künstlerin (Kunststudium, Glasmalerei/-bearbeitung, Dozentin an der Kunsthochschule). Sie hat nach einem Wettbewerb den Auftrag erteilt bekommen. Im Wettbewerb ging es um die Entwicklung eines künstlerischen Konzepts für einen Andachtsraum im Neubau des Evangelischen Oberkirchenrats; also geplanter Neubau des Dienstgebäudes/Verwaltungsbau – innerhalb dessen ein Sakralraum mit freiem künstl. Konzept. Ihr Konzept: Große Glaswand und Blattgoldbelegung. Raumentwicklung gemeinsam bzw. in Absprache mit Architekturbüro. Alles neu – noch in Planung. In den Kunstanteil und ihren Vertrag fällt „Gestaltung“ Glaswand und angrenzende Wandgestaltung (Blattgoldbelegung) außen und innen. Die Glasfirma, die beauftragt wird, liefert komplette bearbeitete Verglasung. Gemeinsam mit dieser wird die künstl. Gestaltung entwickelt. Greift der Steuersatz von 7 %? Handelt es sich um eine Werklieferung oder eine Werkleistung? Ist die Bezeichnung für den Steuersatz wichtig? (in einer Fortbildung unserer Mandantin wurde dies bejaht.)
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