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Umsatzsteuer,Steuersatz,Elektronisch erbrachte Leistung

Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland vermarktet Börsenbriefe über das Internet. Die Auswertungen sind hoch komplex und haben auch journalistischen Hintergrund. Hierbei gibt es zwei Vorgehensweisen: Variante 1: Der Kunde hinterlegt seine E-Mail-Adresse und bekommt die Börsenbriefe per E-Mail zugesendet. Variante 2: Der Kunde kann die Börsenbriefe eigenständig im Portal des Börsenanbieters herunterladen. Frage1: Handelt es sich um eine sonstige Leistung auf elektronischen Wege erbracht oder um eine Lieferung? Frage2: Gilt der allgemeine Steuersatz oder der ermäßigte?
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