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Schulessen,Personalgestellung

Mein Mandant ist Schulcaterer und beliefert diverse Schulen/Kitas (nach Ausschreibung durch den Landkreis) mit Essen. In manchen Verträgen ist vereinbart, dass er zusätzlich Personal für die Ausgabe stellt und an den Landkreis weiterberechnet. Ebenso gibt es Verträge, in denen die Personalgestellung nur nach Bedarf zugebucht werden kann. Weiterhin werden bei manchen Schulen zusätzlich Geschirr, Personal und die Reinigung des Geschirrs in Rechnung gestellt. Mit welchem Steuersatz muss der Personalaufwand für den Landkreis in Rechnung gestellt werden? Mit welchem Steuersatz müssen die sonstige Leistungen wie Geschirr für den Landkreis in Rechnung gestellt werden? Zählen o.a. Sachverhalte insgesamt zu den Verpflegungsdienstleistungen, welche ab dem 01.07.2020 mit 5 % und ab dem 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit 7 % zu besteuern sind?
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