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Gutschein,Zweckänderung,Einzweckgutschein

Nach Studium des BMF-Schreibens vom 02.11.2020 finde ich zu nachstehenden Fragen des Mandanten keine Antwort: Angenommen, der Einzweckgutschein wurde mit 19 % verkauft. Jetzt kommt der Kunde und möchte diesen doch für Bücher einlösen (7 %). 1. Ist dies überhaupt möglich? Darf man einen verkauften Gutschein mit 19 % für andere USt.-Arten einlösen? 2. Falls ja, wie wird das buchhalterisch festgehalten?
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