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Steuersatz,Aufteilung,Speisen und Getränke

Es geht um die Aufteilung des in der Pension einer Mandantin verkauften Frühstücks und die Mehrwertsteuer von 7 % und 19 %: Sachverhalt: Meine Mandantin bietet in der Pension, die sie betreibt, ein Frühstück an. Für das Frühstück wird ein einheitlicher Preis von 15 € gezahlt, der sowohl Essen als auch Getränke beinhaltet. Fragestellung: Wie ist die Essens- und Getränkebestellung zu bewerten? Was unterliegt dem Steuersatz von 7 % und was dem Steuersatz von 19 %? Gibt es eine vereinfachte Regelung zur Aufteilung, wenn das Entgelt nicht gesondert aufgeteilt werden kann?
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