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Vermietung,Streaming

Es geht um die umsatzsteuerliche Beurteilung von Streamingkonzerten. Mein Mandant (Konzertveranstalter) bietet aufgrund der Schließungsverordnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Eintrittskarten für selbst produzierte Streamingkonzerte an. Diese wurden im Inland aufgezeichnet. Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt online. Diese werden generell an Privatkunden in Deutschland, EU und Drittland veräußert. Wo liegt der Ort dieser sonstigen Leistungen gem. § 3a UStG? Unterliegen in diesem Zusammenhang die Ticketverkäufe an Kunden im Drittland sowie an Kunden im EU-Ausland der Umsatzsteuer mit ermäßigtem Steuersatz von derzeit 7 %?
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