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Umsatzsteuer,Nebenkostenabrechnung,Steuersatz

Verpächter A verpachtet eine Bürofläche an den Gewerbetreibenden B. A hat zur Umsatzsteuer optiert. Für den Zeitraum 01.01.–30.06.2020 wurde die Pacht mit 1.000 € zzgl. Nebenkosten mit 300 €, somit netto 1.300 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer in Höhe von 247 €, insgesamt also 1.547 € gezahlt. Zum 01.07.2020 erfolgte die Anpassung durch die Mehrwertsteuersenkung auf 1.508 €. Im Februar 2021 erstellt Verpächter A nun die Nebenkostenabrechnung. Es werden Heizkosten, Grundsteuer, Raumreinigung usw. abgerechnet. Frage: Kann die Nebenkostenabrechnung einheitlich mit 16 % Umsatzsteuer für das Jahr 2020 erfolgen, oder ist die Nebenkostenabrechnung auf zwei Zeiträume (01.01.–30.06. und 01.07.–30.06.) aufzuteilen?
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