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Umsatzsteuer,Steuersatz,Nebenleistung

Im Rahmen der Rechnungsstellung eines Bestatters ist es zu Unstimmigkeiten bei der Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung bzw. eigenständigen Leistungen und der daraus entstehenden Umsatzsteuerfolgen gekommen. Der Bestatter bezieht für die Ausführung der Beerdigungen Blumenschmuck von einer Gärtnerei. Die Rechnungstellung der Gärtnerei erfolgt unter Gewährung eines Rabatts von 15 %, der nicht an den Kunden weitergegeben wird. Somit handelt es sich nicht um einen durchlaufenden Posten. Nach unserer Auffassung ist der Blumenschmuck Nebenleistung zur Beerdigung und damit dem Endkunden mit 19 % USt weiterzuberechnen. Jetzt ist uns von verschiedenen Stellen eine abweichende Ansicht dargestellt worden, womit eine selbständige Leistung vorläge und dem Kunden damit nur 7 % USt zu berechnen sind. Was ist nun korrekt?
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