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Einheitlichkeit der Leistung,Versandkosten und Rabattierung,§ 3 UStG

Ein Mandant liefert Lebensmittelergänzungsprodukte, die mit 7 % MwSt zu berechnen sind. Gleichzeitig berechnet er Versandkosten. Frage: 1. Sind die Versandkosten mit 7 % oder 19 % MwSt zu berechnen? 2. Ändert sich der MwSt-Betrag, wenn aufgrund eines Rabatts die Produkte nicht und nur die Versandkosten berechnet werden?
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