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Umsatzsteuer,Umsatzsteuersatz,Teilleistungen

Unser Mandant vermietet Büroflächen. Auf die Umsatzsteuerfreiheit wurde verzichtet. Die Miete unterliegt also der Umsatzsteuer. Es stellt sich die Frage, wie aufgrund der Umsatzsteuersenkung zum 01.07.2020 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 ausgestellt werden muss. Sind die gesamten angefallenen Nebenkosten für das Jahr 2020 als Gesamtsumme zu errechnen, hälftig zu teilen und dann jeweils sechs Monate mit 19 % und sechs Monate mit 16 % USt zu belegen, wobei dann jeweils die Nebenkostenvorauszahlung in den jeweiligen Monaten anzurechnen ist? Oder wie ist mit der Abrechnungsspitze bezüglich des Umsatzsteuersatzes korrekt umzugehen?
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