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Durchschnittsatzbesteuerung,Option,Rinder

Unsere Mandantin R hat einen landwirtschaftlichen Betrieb (bisher Kleinunternehmer) und einen Gewerbebetrieb (Regelbesteuerung, übernommen zum 01.01.2019) (Hinweis: für 2019 wurden bisher noch keine Steuererklärungen abgegeben – im landwirtschaftlichen Betrieb wurden in den Jahren 2019 + 2020 keine umsatzsteuerbaren Umsätze getätigt). Nun hat sie ein Rind aus ihrer Zucht verkauft, und wir müssen wissen, welcher Umsatzsteuersatz darauf anzuwenden ist. Betrifft dies die Besteuerung nach Durchschnittssätzen oder die Regelbesteuerung? Bitte teilen Sie uns auch mit, ob es hier Pflichten für eine Besteuerungsart gibt oder ob es sich um Wahlrechte handelt. Können wir für 2019 und 2020 noch Regelbesteuerung im Allgemeinen für die Betriebe einheitlich anwenden?
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