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Umsatzsteuer,Steuersatz,Anzahlungen

Bei unserer Mandantin, einem Bestattungsunternehmen, ist es üblich, dass die Kunden sog. Vorverträge abschließen und eine Summe einzahlen, die sie selbst bestimmen. Dieses Geld wird auf ein separates Konto überwiesen (Spareinlagen/Termineinlagen), sodass jeder Kunde sein eigenes Sparkonto besitzt. Die Konten laufen aber auf den Namen unserer Mandantin. Deshalb werden diese Einzahlungen wie Anzahlungen behandelt, und die USt wird aus dem eingezahlten Betrag abgeführt. Aus den Einzahlungen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 geflossen sind, wurden 16 % USt abgeführt. Frage: Können diese Anzahlungen so stehenbleiben, oder muss ich mit dem Jahresabschluss die USt auf 19 % korrigieren, weil feststeht, dass eine Leistung in dem Zeitraum nicht ausgeführt wurde? Eine Rechnung mit USt-Ausweis gibt es nicht.
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