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Durchschnittssatzbesteuerung,Gutschrift,Vorsteuerabzug

Ein Landmaschinenhändler hat 2017 eine Gutschrift erteilt an einen Landwirt für den Ankauf von Traktoren in Höhe von 122 T€ brutto mit 19 % Umsatzsteuer 19.478,99 € und 102.521,00 € netto. Die 19.478,99 € wurden als Vorsteuer 2017 in Abzug gebracht, und dem Landwirt wurde der Nettobetrag gutgeschrieben. Der Gutschrift wurde vom Landwirt nicht widersprochen. Nun kommt die Betriebsprüfung beim Landwirt und der Prüfer stellt angeblich fest, dass der Landwirt ein pauschalierender Landwirt ist und aus der Gutschrift auch nur 10,7 % USt abführen muss. Daher möchte dieser Landwirt die Gutschrift des Landmaschinenhändlers berichtigen lassen, ansonsten würde der Landwirt den Mehrbetrag der ausgewiesenen Vorsteuer schulden, § 14c UStG. Folglich würde es sich bei dem Landmaschinenhändler auch um eine §-14c-UStG-Steuer handeln, da nicht richtig ausgewiesen. Somit könnte dieser auch nicht die 19 % Vorsteuer ziehen, sondern nur 10,7 % lt. Betriebsprüfung. Nun müsste der Landmaschinenhändler im Jahr 2017 die USt berichtigen und Zinsen für vier Jahre auf die zu viel gezogene Vorsteuer zahlen, da eine rückwirkende Berichtigung nicht möglich ist, da der Umsatzsteuersatz falsch ausgewiesen ist? Somit 122 T€ brutto Gutschrift, 110.207,77 € netto Gutschrift mit 10,7 % USt und nur 11.792,23 € Vorsteuerabzug? Dies bedeutet aber auch, der Kunde bekommt nun noch 7.686,76 € aus der berichtigten Gutschrift vom Landmaschinenhändler, und dieser muss auch noch 7.686,76 € USt 2017 nachzahlen plus Zinsen? Wir betreuen den Landmaschinenhändler. Muss dieser seine Gutschrift an den Landwirt berichtigen? Ist es nicht so, dass der Umsatz mit Landmaschinen für den Landwirt grundsätzlich nicht pauschaliert wird? Muss der Landwirt nicht schon zum Zeitpunkt der Gutschrift mitteilen, dass dies der 10,7-%-Umsatzsteuer unterliegt? Hat der Landwirt einen Anspruch auf Berichtigung der Gutschrift? Entstehen die genannten Folgen für den Landmaschinenhersteller? Wie ist das Ganze dann noch vor dem Hintergrund der EU-Rechtswidrigkeit der deutschen Pauschalierung zu sehen?
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