Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zirkus,Künstler

Eine selbständige Künstlerin (Clown, Pantomine usw.) hat mit dem Verein S e.V. in München einen Honorarvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags ist sie als Projektleiterin Showmanagement in einem Zirkus als selbständige Künstlerin mit einem Stundensatz engagiert. Der Vertrag regelt u.a. auch, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt und die Künstlerin für die steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich ist. 1. Kommt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20b UStG für die Künstlerin in Betracht? 2. Sind (selbständige) Künstler generell von der Befreiungsvorschrift erfasst, wenn die Einrichtung eine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann, weil das Gesetz hier nur von Veranstaltern spricht? 3. Wenn die Steuerbefreiungsvorschrift nicht greift, ist dann der ermäßigte Steuersatz gem. § 12 (1) Nr. 7 UStG anzuwenden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen