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Umsatzsteuer,Steuersatz,Nebenkostenabrechnung

Ist bei einer umsatzsteuerpflichtigen Immobilienvermietung, bei der im Jahr 2020 monatlich Abschlagszahlungen zu den umlagefähigen Nebenkosten geleistet werden, die Jahresabrechnung 1.1.–31.12.2020 einheitlich mit 16 % USt zu stellen, oder muss die Nebenkostenabrechnung zeitanteilig mit 16 % und 19 % USt an den Mieter gestellt werden?
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