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Optiker,Steuersatz,Steuerbefreiung

Optiker A stellt für einen anderen Optiker B Sehzeichenlesegeräte auf (Geräte, die auf einem Monitor das Lesestück vergrößert wiedergeben) und gibt eine kurze Einweisung. A rechnet gegenüber dem Optiker B ab und erhält für seinen Aufwand ein Honorar. Optiker B hat den Wareneinkauf auf seiner Rechnung. Ist das Honorar für A mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern?
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