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Übertragung Hofstelle,Entnahme,Steuerklasse ErbStG

Problematik: Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb (reine Verpachtung). Eigentümer des Betriebs ist A. A ist die zweite Frau des verstorbenen Landwirts B. Nacherbin von A ist Tochter C aus erster Ehe des B. Tochter C hat zwei Kinder. Sohn D plant, auf der Hofstelle (ca. 6.000 qm) ein Wohnhaus für sich zu errichten. Insoweit hat A ihre Zustimmung erteilt. Ein Teil der Hofstelle, ca. 1.800 qm, ist nach Auskunft der Eigentümerin Privatvermögen. Dieses Grundstück, auf dem sich auch das alte Wohnhaus befindet, konnte vor Jahren steuerfrei aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Das von D geplante Wohnhaus befindet sich z.T. auf dem Grundstück, welches Privatvermögen darstellt, und zum anderen Teil auf dem sich im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen befindenden Grundstück. Das bisherige alte Wohnhaus soll nach Fertigstellung des neuerrichteten Wohnhauses abgerissen werden. Wenn A die gesamte Hofstelle (6.000 qm) auf D überträgt, sind dann lediglich bei 4.200 qm (= 6.000 qm ./. 1.800 qm) stille Reserven aufzulösen? Weiterhin stellt sich die Frage, wie dieser Sachverhalt schenkungsteuerlich zu beurteilen ist. Welcher Freibetrag greift bei der unentgeltlichen Übertragung von Stiefgroßmutter A auf Stiefenkel D? Sind dieses 20.000 € oder ggf. 100.000 €?
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