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FG München v. 10.07.2014,Verpachtung durch Nichtlandwirt

Eine Mandantin hat vor ein paar Jahren von ihrem verstorbenen Vater einen ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb erhalten. Es gibt zwei Ställe, die bisher an Landwirte verpachtet worden sind, bzw. ebenfalls Land, welches auch verpachtet ist. Nun wurden aus einem Stall Wohnungen (um-)gebaut, die vermietet werden sollen. Bei dem anderen Stall ist es eine Frage der Zeit, bis dieser auseinanderfallen wird. Ist damit zu rechnen, dass es aufgrund der Änderung des Stalls in vermietete Wohnungen zur „Zwangsbetriebsaufgabe“ kommt, wobei es dann zu der möglichen Besteuerung der stillen Reserven kommen würde?
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