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Umfang BV,Betriebsaufgabe,§ 55 EStG

Ein Kunde überlegt, sein L&F-Gewerbe aufzugeben. Für die Landwirtschaft nutzt der Kunde auch entsprechende Flächen, für die er staatliche Förderung bekommt. Wenn er das Gewerbe abmeldet, ist alles zu entnehmen, was vorher Betriebsvermögen war und nicht verkauft wird. Gehören hierzu auch diese Flächen? Diese sind schon seit Jahrzehnten im Familienbesitz und im Rahmen der Erbfolge weitergegeben. Kaufpreise sind nicht ermittelbar. Sind diese bei Betriebsaufgabe der Entnahmebesteuerung zu unterwerfen? Welche Werte können als Anschaffungskosten abgenommen werden? Gibt es hierzu Freibeträge bzw. Ausnahmen von der Besteuerung bei Aufgabe?
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