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Veräußerungsgewinn,Anschaffungskosten,Grund und Boden

Wir betreuen eine Erbengemeinschaft bestehend aus zwei Brüdern, die im Jahr 2009 nach dem Tod des Vaters den landwirtschaftlichen Betrieb übernommen haben. Der landwirtschaftliche Betrieb umfasst zehn Wiesen, die allesamt verpachtet sind. Im Jahr 2020 haben die Brüder zwei dieser Wiesen an die Gemeinde verkauft. Nach unserer Auffassung stellt der Verkauf einen steuerpflichtigen Veräußerungserlös dar, der um den Buchwert der Wiesen im Zeitpunkt der Veräußerung vermindert wird. Ist diese Annahme richtig? Da der Vater keinerlei Aufzeichnungen hinterlassen hat, haben wir als Buchwert den derzeitigen qm-Wert nach Abfrage bei dem zuständigem Katasteramt zugrunde gelegt. Ist diese Vorgehensweise korrekt, oder muss man diesen Wert mit einem Abschlag versehen?
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