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Baudenkmal,Entnahme,§ 13 EStG

Unser Mandant mit einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hat seiner Tochter mit notarieller Urkunde seinen Betrieb übergeben, einschließlich dem selbst bewohnten Haus und einem denkmalgeschützten Wohnhaus, das früher vom Vater des jetzigen Eigentümers als Wohnhaus genutzt wurde. Uns liegen mittlerweile (neben den Katasterauszügen) drei Einheitswertbescheide als Wert- und Zurechnungsfortschreibung auf die Tochter vor: ein EW-Bescheid für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, ein EW-Bescheid für ein EFH (Teilfläche) = das denkmalgeschützte Haus und ein EW-Bescheid für das selbstgenutzte EFH jeweils als Grundvermögen bewertet. Können wir für die Bewertung davon ausgehen, dass die Wohngebäude nicht Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens sind, d.h. kein Wohnteil, sondern als Grundvermögen bereits bewertungsrechtliches Privatvermögen mit einer eigenständigen Bewertung? Würde dies auch bedeuten, dass die beiden Gebäude im ertragsteuerlichen Sinn bereits aus dem Betriebsvermögen entnommen wurden?
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