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Altenteil,Sonderausgabe,sonstige Einkünfte

Unser Mandant A hat am 08.01.1993 von seiner Mutter B das Wohnhaus sowie diverse landwirtschaftliche Flächen überschrieben bekommen. Laut dem Vertrag muss der Mandant die im Vertragsanwesen anfallenden Kosten für Beheizung, Wasserverbrauch und Bezug von elektrischem Strom sowie die sonst ortsüblicherweise von Mietern zu übernehmenden Nebenkosten tragen. Aus diesem Grund wurden in der Einkommensteuererklärung des Mandanten die Altenteilsleistungen am Maßstab des Sachbezugswerts des § 2 Abs. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV – in der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung geschätzt. Beispielsweise für das Jahr 2019: Verpflegung 3.012 € Heizung, Beleuchtung, andere NK 672 € Nun hat das Finanzamt diese unbaren Altenteilsleistungen als sonstige Einkünfte bei der Mutter B im Einkommensteuerbescheid 2019 berücksichtigt. Nun stellt sich für uns die Frage, ob dies steuerrechtlich passt.
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