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Realteilung,LfSt Rheinland-Pfalz v. 23.9.2019,S 2230 A ? St 31 1

Meine Mandanten T1 und T2 haben von ihrem Bruder einen verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb zu gleichen Teilen geerbt. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten T1 und T2 jeweils ca. 10 ha der landwirtschaftlichen Flächen. Der BFH hat mit Urteilen v. 17.05.2018 – VI R 66/15 und VI R 73/15 entschieden, dass es auf Ebene der Erbengemeinschaft zur Betriebsaufgabe kommt. Die BFH-Entscheidungen stellen sich gegen die bislang herrschende Auffassung sowohl der Finanzverwaltung als auch des Schrifttums, vgl. BStBl I 2017, 36, Abschn. IV.2. Hat sich die Finanzverwaltung geäußert, ob diese Rechtsprechung angewandt wird? Angeblich soll es weitehin zu keiner Betriebsaufgabe kommen.
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