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§ 14 EStG i.V.m. § 16 EStG,Freibetrag

Unser Mandant, eine Erbengemeinschaft, unterhält einen landwirtschaftlichen Betrieb. Dieser soll demnächst aufgegeben werden. Alle Beteiligten haben das 55. Lebensjahr vollendet. Für einen Beteiligten wäre die Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 14 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG bzw. der Ermäßigung des Steuersatzes nach § 34 Abs. 3 EStG nachteilig. Fragen: Muss der Freibetrag nach § 14 EStG bzw. die Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG einheitlich auf Ebene der Erbengemeinschaft geltend gemacht werden bzw. kann der Freibetrag (anteilig) und die Ermäßigung auf Ebene der Einkommensteuerveranlagung von den Beteiligten unterschiedlich genutzt werden?
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