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§ 6 Abs. 3 EStG,rückwirkende Übergabe

Unser Mandant möchte rückwirkend seinen LuF-Betrieb an seinen Sohn unentgeltlich übertragen. Der Notar meint, das sei zivilrechtlich kein Problem. Uns ist zwar die rückwirkende Umwandlung aus dem UmwStG bekannt, aber für § 6 Abs. 3 EStG sind wir uns unsicher, was die Rückwirkung angeht. Kann uns hier etwas passieren, was wir nicht bedenken, oder ist rückwirkende Übertragung problemlos möglich?
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