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§ 34 EStG,Betriebsveräußerung,Betriebsabwicklung

Die Vorausetzungen der Steuervergünstigung der Betriebsveräußerung eines in einer GbR gehaltenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG unserer über 55-jährigen Mandantin liegen auch unter folgenden Voraussetzungen vor: • dass das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen (außer Kasse/Bank) an einen Verkäufer zum 01.07.2021 veräußert wird, • die Ernteerträge 2021 dabei der GbR unserer Mandantin zufließen, • der einzige Angestellte unserer Mandantin bis zum 30.11.2021 von der GbR weiter beschäftigt wird, • das Verwalterhaus, in dem der Angestellte vertragsgemäß kostenlos wohnen darf, vom 01.07. bis 31.11.2021 vom neuen Eigentümer an die GbR zurückvermietet wird, • die zur Ernte 2021 benötigten Fahrzeuge/Maschinen vom neuen Eigentümer an die GbR im Zeitraum vom 01.07 bis 31.11.2021 zurückvermietet werden. Ist diese Annahme so zutreffend?
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