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Forderungserlass,§ 6 Abs. 3 EStG

Unser Mandant, Land- und Forstwirt, möchte seinen LuF-Betrieb an seinen Sohn übergeben, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind erfüllt. Der Sohn hatte bereits vor zwei Jahren, da abzusehen war, dass er den Betrieb übernimmt, eine Wiesenfläche mit einem betrieblich genutzten Stall bebaut. Für den Bau wurde vom Vater ein Darlehen gewährt. Was passiert mit dieser Forderung des Vaters gegen seinen Sohn bei Übertragung des Betriebs? Kann eine steuerfreie Mit-Übertragung der Forderung erfolgen? Welche Voraussetzungen wären daran geknüpft? Bisher wurde das Darlehen als Privatdarlehen gebucht, korrekterweise wäre es wohl Forderung im LuF-Betriebsvermögen. Wie müssen wir dies nachweisen?
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