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§ 6b EStG,Rücklagenübertragung,Sonderbetriebsvermögen

Unser Mandant A hat ein Einzelunternehmen (EU), mit dem er eine Gärtnerei (Einkünfte aus LuF – keine Pauschalierung) betreibt; die Aktivitäten in der Gärtnerei sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen und sollen in der Zukunft ganz ruhen bzw. auf einem geringen Niveau weitergeführt werden. A wird im Laufe des Jahres 2021 eine bis dato mit Gewächshäusern bebaute Fläche aus seinem EU verkaufen – im EU verbleiben noch mindestens 300 qm Gewächshausfläche – und möchte den dabei erzielten Veräußerungsgewinn in eine §-6b-Rücklage (die Vorbesitzzeiten sind erfüllt) einstellen. A ist außerdem Mitunternehmer einer gewerblich geprägten A GmbH & Co. KG (A-KG), an der er als Kommanditist mit 52 % am Vermögen beteiligt ist. Als Reinvestitionsobjekt für die Übertragung der §-6b-Rücklage ist der Bau einer Unterstellhalle (Halle) für Wohnmobile und Boote auf einer Fläche, die sich derzeit noch im BV des EU befindet, geplant. Ziel ist eine Übertragung der §-6b-Rücklage in Höhe von 100 % der HK der Halle. Fragen: 1) Ist dies mit folgender Gestaltung möglich, und kommt es dabei nicht zur Aufdeckung stiller Reserven hinsichtlich des Grund und Bodens, auf dem die Halle errichtet wird? 2) Ist hinsichtlich der Betriebsvermögenseigenschaft des Rest-EU Gärtnerei etwas Besonderes zu beachten? A errichtet die Halle auf dem Teilgrundstück und verpachtet sie an die A-GmbH & Co. KG, die wiederum die einzelnen Stellplätze an die Mieter vermietet. Nach unserer Meinung kommt es a) zu einer Überführung des GuB vom BV des EU in das SBV des A bei der A-KG, die zwingend zum Buchwert erfolgt, und b) durch den Bau der Halle zu einer Reinvestition des A in seinem SBV bei der A-KG, auf die er die in der Gärtnerei gebildete §-6b-Rücklage zu 100 % übertragen kann, soweit sie die HK der Halle nicht übersteigt. 3) Alternativ könnte auch die A-KG auf dem GuB des A, den A an die A-KG verpachtet, bauen (auch hier käme es unserer Ansicht nach zu der Überführung des entsprechenden GuB des A aus seinem EU in sein SBV nach § 6 V EStG). In welcher Höhe könnten in diesem Fall eine Übertragung der durch den Verkauf in der Gärtnerei aufgedeckten stillen Reserven stattfinden, wenn – der Veräußerungsgewinn 1 Mio. €, – die Herstellungskosten der Halle 0,5 Mio. € betragen und A, wie gesagt, zu 52 % an der A-KG beteiligt ist?
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