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Entnahme Grundstück,Eigentumsübertragung

X hat einen landwirtschaftlichen Betrieb. Im Jahr 2001 schenkt er ein Baugrundstück seinem Bruder Y. Ob das Baugrundstück Betriebsvermögen war, ist nicht zurückverfolgbar, weil keine Unterlagen mehr vorliegen, wahrscheinlich aber schon. Y hatte keinen Betrieb, war Arbeitnehmer und hielt das Grundstück somit im Privatvermögen. 2010 starb X, und Y erbte den landwirtschaftlichen Betrieb seines Bruders. 2011 starb Y, und der Sohn von Y, also Z, erbte den landwirtschaftlichen Betrieb und neben anderen Dingen von seinem Vater auch dieses im Privatvermögen des Vaters befindliche Baugrundstück. Im Jahr 2021 verkauft Z das Baugrundstück. § 23 EStG scheidet aus, weil Erbschaft vom Vater. Handelt es sich aber bei dem Verkauf des Grundstücks um laufenden Gewinn, weil das Baugrundstück vor über 20 Jahren im Betriebsvermögen des X war? Von der Existenz des Grundstücks und dessen Vorgeschichte erfuhren wir erst nach dem Verkauf, das heißt, es wurde sowohl bei Z als auch bei Y, soweit rückverfolgbar, nicht im Anlagevermögen aufgeführt.
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