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Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen § 13a EStG,Durchschnittssätze Umsatzsteuer § 24 UStG,Pauschalierung

Sachverhalt: Ehemann bewirtschaftet eine landwirtschaftliche Fläche von 19,23 ha. Ehefrau bewirtschaftet eine landwirtschaftliche Fläche von 11,63 ha. Sohn bewirtschaftet eine landwirtschaftliche Fläche von 13,98. Alle verkaufen ihre Ernte zzgl. 10,7 % USt. Frage: Wie sind die Einnahmen aus den bewirtschafteten Flächen zu ermitteln? Können die landwirtschaftlichen Betriebseinnahmen mit einem Durchschnittswert ermittelt werden? Wie werden die Einnahmen berechnet (ha-Fläche x welchem €-Wert)? Welche Grenzwerte (Fläche etc.) sind zu beachten? Wie ist die abzuführende Umsatzsteuer zu ermitteln? Wird die Umsatzsteuer auf die Betriebseinnahmen, die nach dem Durchschnittswert ermittelt wurden, berechnet, oder wird die tatsächlich in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt?
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