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§ 13a EStG,Schweinemast für Dritte

Unser Mandant ermittelt seinen Gewinn für 5,6 ha nach § 13a EStG mit dem Grundbetrag. Im Nachgang stellt sich nunmehr heraus, dass unser Mandant in seinen eigenen Mastställen fremde Schweine für einen anderen Landwirt mästet und diese entsprechend „fett“ füttert. Er hält und zieht somit fremde Schweine in Lohnmast auf. Hierfür stellt er die Stallungen und seine Gebäude zur Verfügung, abgerechnet wird im Nachgang pro Schwein, also 12,50 € pro Schwein netto zuzüglich 10,7 % MwSt. Ein eigenes Risiko trägt unser Mandant nicht, da Futter und das Ferkel gestellt werden, lediglich der Strom/Wasserverbrauch/Lohn/anteilige AfA werden über die 12,50 € pro Mastschwein vergütet. a) Sind die Einnahmen mit dem Grundbetrag nach § 13a EStG abgegolten, oder müssen diese separat besteuert werden? b) Sind umsatzsteuerliche Besonderheiten zu beachten? § 24 UStG? Kleinunternehmer? Ausweis MwSt? c) Ist durch die Nichterklärung der Einnahmen mit weiteren Konsequenzen seitens der Finanzverwaltung zu rechnen?
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