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Hundezucht,Nebenbetrieb,R 15.5 EStR

Unser Mandant betreibt eine Schafzucht, woraus er Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft gem. § 13 Abs. 1 EStG generiert. In Bezug auf die Schafzucht hält der Mandant Schafshütehunde, sog. Border Collies, welche u.a. im Anlagevermögen aktiviert sind. Die Hunde sind für den Betrieb der Schafzucht notwendig. Außerdem werden einige Welpen als Hütehunde gezüchtet und veräußert. Sind die Einnahmen, welche aus der Hundezucht resultieren, den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zuzurechnen (gewerbliche Tierzucht), oder sind sie im Rahmen der Schafzucht als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 13 Abs. 1 EStG zu erklären?
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