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Zivilangestellter bei den US-Streitkräften in Deutschland,Überbrückungshilfe nach Ausscheiden aus Dienst,§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

Arbeitnehmer war bis 2008 als Zivilangestellter bei den US-Streitkräften in Deutschland beschäftigt. Nach Entlassung im Jahr 2008 erhält er Überbrückungshilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften. Er steht noch in einem weiteren Beschäftigsverhältnis. Frage: Ist die sozialversicherungsfreie Überbrückungshilfe voll steuerpflichtig oder besteht die Möglichkeit einer ermäßigten Besteuerung?
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