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Pkw,Tätigkeitsstätte

Unser Mandant hat einen Angestellten, der nur 1 x im Monat ins 94 Kilometer entfernte Büro unseres Mandanten kommt. Ansonsten ist er unterwegs und als Außendienstmitarbeiter tätig. Der Arbeitnehmer hat keinen eigene Arbeitsplatz in der Firma. An dem Tag werden Besprechungen/Planungen vorgenommnen. Der Arbeitnehmer hat einen Pkw gestellt bekommen, den er auch für private Zwecke nutzen darf. Zurzeit habe ich immer die Fahrten 94 km x BLNP x 0,002 % x 1 Tag gerechnet. Ist dies korrekt, oder muss er keinen Fahrten versteuern, lediglich den Sachbezug mit 1 % vom BLNP?
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