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Zuzahlung Arbeitnehmer,Fahrzeuggestellung,Lohnsteuer

Unser Mandant möchte seinen Arbeitnehmern hochwertige E-Bikes (3.500,00 € netto) zur Verfügung stellen. Laut Vereinbarung sollen die Arbeitnehmer an festgesetzten Mindesttagen das E-Bike für die Wege Wohnung/Arbeit nutzen. Die Arbeitnehmer sollen Zuzahlungen leisten, wenn sie das E-Bike an weniger Tagen verwenden, als vertraglich vereinbart wurde. Die Zuzahlungen sollten wie folgt gestaffelt werden: • Die Firma wird im Überlassungsvertrag vom MA eine Nutzung von 3.500 / 52 = 67,3 Tagen erwarten. • Bei ≥ 68 Tagen habe ich also keine Zuzahlung. • Bei ≥ 34, aber < 68 Tagen wird eine Zuzahlung von 50 % von 1/10 des Preises fällig = 175 €. • Bei < 34 Tagen werden 100 % von 1/10 des Preises fällig = 350 €. Wie ist diese Zuzahlung zu behandeln? Ist diese Zuzahlung schädlich für die Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsfreiheit? Sind die Zuzahlungen je nach Höhe unterschiedlich zu behandeln? Bei der Berechnung wurde von einer Nutzungsdauer von zehn Jahren ausgegangen. Ist die Zuzahlung USt-Bruttoeinnahme und die VSt aus dem Kauf (ohnehin) abziehbar?
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