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Arbeitszimmer,Drittaufwand

1) Die Ehegatten A und B kaufen gemeinsam eine Wohnung. A nutzt in der Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer. Kann A die Abschreibungen und die laufenden Kosten in voller Höhe oder zu 50 % geltend machen (die Begrenzung auf 1.250 € greift nicht). 2) A kauft die Wohnung und B nutzt das Arbeitszimmer. Kann B Abschreibungen und laufende Kosten geltend machen, wenn ja, in welcher Höhe?
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