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Abfindung,Ermäßigung

Sachverhalt: GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung 50 %) will in den Ruhestand gehen und sich seine Pensionszusage auszahlen lassen. Er hat Anspruch auf ca. 400.000,00 Euro Abfindung bzw. könnte auch eine monatliche Rente verlangen. Die monatliche Auszahlung soll aber nicht erfolgen, sondern eine Abfindung der Rente, da die Verpflichtung aus der Bilanz des Unternehmens entfernt werden soll. Um die Steuerlast einer einmaligen Abfindung zu reduzieren, will sich der Gesellschafter-Geschäftsführer die Abfindung über drei Jahre mit jährlich ca. 133.000,00 Euro auszahlen lassen. Hier hätte er jeweils pro Jahr den Grundfreibetrag usw. neu. Frage: Würden dann bei der Einkommensteuer tatsächlich die Einkünfte aus der Abfindung auf drei Jahre verteilt oder entsteht dadurch eventuell ein anderer Nachteil? Wird das eventuell als Gestaltungsmissbrauch angesehen?
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