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Betriebsausgaben,Steuer

Es geht um die Frage, ob eine inländische GmbH bestimmte Aufwendungen für ihren Gesellschafter als Betriebsausgabe geltend machen kann. Die inländische GmbH, um die es hier geht, ist ein verbundenes Unternehmen, deren Anteile zu 100 % der im Drittland ansässigen Muttergesellschaft gehören. Der Gesellschafter-Geschäftsführer der Muttergesellschaft reiste im Jahr 2018 wiederholt nach Deutschland, um hier Leitungsaufgaben im Bereich Rechnungswesen und Organisation wahrzunehmen. Seit Januar 2019 ist er zum Geschäftsführer der GmbH bestellt. Im Jahr 2018 werden von der GmbH Reisekosten für den Gesellschafter gezahlt (Flüge vom Drittland nach Deutschland und zurück, Hotelkosten, Miete in Dt. für ein Appartement am inländischen Firmensitz und Nutzung eines Firmenwagens). Ab 2019 werden Wohnungsmiete und private Nutzung eines Firmenwagens als geldwerter Vorteil versteuert und Reisekosten entsprechend dem Arbeitsvertrag erstattet. Können die Aufwendungen im Jahr 2018 im Zusammenhang mit dem inländischen Aufenthalt des Vertreters der Muttergesellschaft in vollem Umfang als Betriebsausgaben geltend gemacht werden oder sind das Forderungen gegenüber dem Gesellschafter?
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