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Werbungskosten,Studium,Kosten

Unsere Mandantin hat nach dem Abitur eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert. Nach Abschluss der Ausbildung und einigen Jahren der Berufstätigkeit hat unsere Mandantin ein zahnmedizinisches Studium in Rumänien begonnen und auch dieses bereits inkl. Doktorarbeit absolviert. Wir haben in der Einkommensteuererklärung neben den Studiengebühren, Fachliteratur usw. auch Fahrtkosten zwischen ihrem Wohnsitz in Deutschland und ihrer Wohnung in Rumänien angesetzt. Unsere Mandantin ist nur zu Beginn der Ferien nach Deutschland und zum Ende der Ferien wieder nach Rumänien gefahren. Für das Jahr 2015 wurden unsererseits acht Fahrten berücksichtigt. Das Finanzamt hat nun die Berücksichtigung der Fahrtkosten zum Teil verweigert, da die Bildungseinrichtung zum Zwecke eines Vollzeitstudiums eine erste Tätigkeitsstätte darstellt und demnach nur für die einfache Entfernung berücksichtigt wird. Darüber hinaus haben wir für Rumänien drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht, da unsere Mandantin im Sommer zwei bis drei Monate am Stück in Deutschland ist und erst dann wieder nach Rumänien reist. Diese wurden ebenfalls nicht vom Finanzamt anerkannt. Wie beurteilen Sie diesen Fall? 
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