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Entfernungspauschale,Tätigkeitsstätte

Sachverhalt: A ist als Lastkraftfahrer im Nahverkehr tätig, Auslieferung von Waren seines Arbeitsgebers. A fährt jeden Tag auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers und belädt seinen Lkw mit den auszuliefernden Waren. Weiterhin werden die Neubestellungen der Kunden sowie die Tagesberichte im Betriebsbüro abgegeben und ggf. besprochen. Eine Zuweisung durch den Arbeitgeber ist nicht erfolgt. Im Rahmen der Steuererklärung werden Mehraufwendungen für Verpflegung bei Abwesenheit > 8 Stunden und für die Fahrten zwischen Wohnung und dem Betriebsgelände werden Reisekosten geltend gemacht. Das Finanzamt lehnt den Abzug der Fahrtkosten als Reisekosten ab und lässt nur die Entfernungspauschale als WK-Abzug zu. Frage: Ist lediglich die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsgelände zutreffend?
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