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DBA Großbritannien,§ 50d Abs. 8 EStG,Ruhegehälter

Ein Mandant ist englischer Staatsbürger und lebt seit 2012 in Deutschland. Er war in England Bediensteter der Royal Air Force und bezieht seit dem Ausscheiden eine kleine Rente (aber keine Altersrente). Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto in England.  Der Mandant hat den Steuerberater seines Arbeitgebers in Deutschland gefragt, ob diese Rente hier in irgendeiner Form angegeben oder versteuert werden müsse, der Steuerberater hat das verneint. Auch unterliege sie nicht dem Progressionsvorbehalt.  Das Finanzamt hat nun von dieser Rente erfahren und hat einerseits geänderte Steuerbescheide unter Einbeziehung der Rente erlassen, andererseits wurde ein Steuerstrafverfahren für 2014–2018 eröffnet.  Nun meine Frage: Ist diese Rente, die der Mandant in England bezieht, in Deutschland steuerlich relevant? 
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