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Versicherungsvertreter,angestellt

Ein Steuerpflichtiger ist Angestellter bei einer Versicherung und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für eigene Versicherungen wird der „normale“ nicht ermäßigte Beitrag gezahlt. Gleichzeitig erhält der Steuerpflichtige außerhalb seines Angestelltenverhältnisses für diese eigenen Versicherungen Provisionsgutschriften. Handelt es sich hierbei um steuerpflichtige Einnahmen oder um Beitragsnachlässe für die eigenen Versicherungen? Für vermittelte Versicherungen an Familienmitglieder wird seitens der Versicherung/Arbeitgeber identisch verfahren. Hier leitet der Steuerpflichtige die erhaltenen Provisionen ohne weiteren Abzug an das Familienmitglied weiter. Handelt es sich hierbei um steuerpflichtige Einnahmen, und wenn ja, sind die Weiterleitungen gegenzurechnen?
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