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Reisekosten,Kürzung Frühstück

Arbeitnehmer einer GmbH fahren regelmäßig auf Geschäftsreise, auch ins Ausland, mit einer oder mehreren Übernachtungen. Die jeweiligen Hotelabrechnungen weisen sowohl Übernachtungskosten als auch Kosten für das Frühstück aus. • Wie sind die Kosten für das Frühstück zu behandeln, wenn gleichzeitig die Arbeitnehmer beim Arbeitgeber Reisekostenabrechnungen einreichen? Die Reisekostenabrechnungen werden um die jeweiligen Pauschalen für das Frühstück und Abendbrot gekürzt und dem Arbeitnehmer ausgezahlt. • Wie sind die Kosten für das Frühstück ohne Kürzung der Pauschalen zu behandeln? • Wie sind die Kosten ohne Reisekostenabrechnung zu behandeln? • Ist zwingend eine Abrechnung/Aufnahme in der Lohnabrechnung zu machen? Weiterhin wurden Restaurantrechnungen vom Arbeitgeber (GF lädt Mitarbeiter ein) erstattet und als Eigenbewirtung ausgegeben.  • Wie sind diese zu behandeln, wenn: 1. Reisekostenabrechnungen durch den Arbeitnehmer eingereicht werden, 2. wenn keine Reisekostenabrechnungen eingereicht werden?
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