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Sachbezug,Tankgutschein

Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer monatlich einen selbst erstellten Gutschein für eine bestimmte Tankstelle über eine entsprechende Literanzahl. 1. Im ersten Fall gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neben dem Gutschein einen Geldbetrag mit, mit welchem er die Tankrechnung bezahlt, das Restgeld wird wieder dem Arbeitgeber zurückgegeben. 2. Im zweiten Fall verauslagt der Arbeitnehmer die Tankrechnung und bekommt das Geld vom dem Arbeitgeber erstattet. 3. Im dritten Fall tanken die Arbeitnehmer auf Rechnung des Arbeitgebers und dieser bekommt am Monatsende ein Komplettabrechnung aller Arbeitnehmer. Auf Grund der Neuregelung bezüglich der Sachbezüge zum 01.01.2020 bitten wir um Klärung, ob in den o. g. Fällen ein steuerfreier Sachbezug vorliegt.
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