Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

doppelte Haushaltsführung,Werbungskosten

Unser Mandant ist im Jahr 2018 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland. Er erzielt ausschließlich inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die Stammfirma des Arbeitgebers sitzt in Osteuropa mit einer Niederlassung in Deutschland. Gebürtig ist er aus Osteuropa (Mitgliedstaat) und hat dort noch eine Wohnanschrift. Dort ist er, mit mehreren Personen zusammen, gemeldet. Als Werbungskosten bei den Einkünften gem. § 19 EStG im Jahr 2018 werden zehn Besuchsfahrten in das Heimatland im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht. Weitere Kosten hat der Mandant nicht, da er freie Unterkunft in Deutschland hat. Als Nachweis der Fahrten legt er eine handgeschriebene Aufstellung der Fahrten mit Datum und km-Angabe vor. Tankbelege sind nicht mehr vorhanden. Als Nachweis des Wohnorts im Heimatland legt er eine nicht übersetzte (aber durchaus als solche erkennbare) Meldebestätigung der Gemeinde vor. Das Finanzamt versagt den Abzug der Fahrtaufwendungen unter dem Hinweis, dass kein eigener Hausstand im Heimatland nachgewiesen wurde und keine geeigneten Nachweise für die Familienheimfahrten vorliegen. Zu Recht?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen